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Arbeitssicherheit / Externe SiFa
Übernahme der Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) sowie BGV A2.
Grundsätzliche Beratung des Arbeitgebers zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

Dazu gehören z.B.:
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsbegehungen
- Mitarbeiterunterweisungen
- Erstellung und Unterweisung von Betriebsanweisungen
- Kontakt zu BG und Amt für Arbeitsschutz
- Anlassbezogene Betreuung (z.B. Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsmittel, grundlegende Änderungen oder neue Arbeitsverfahren, Gestaltung neue Arbeitsplätze und –abläufe, neue Arbeits- und Gefahrstoffe, Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsverfahren, Untersuchung von Unfällen
und Berufskrankheiten, Erstellung von Notfall- und Alarmplänen)
- Leitung des ASA (Arbeitssicherheitsausschuss)
- U.v.m
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